Allgemeine Geschäftsbedingungen
marketingboutique - Andrea Weiß
1. Gegenstand des Vertrages
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
marketingboutique – Andrea Weiß, nachfolgend in Kurzform „marketingboutique“ genannt, mit ihren
Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden werden von marketingboutique nur nach gesonderter und
schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen marketingboutique und dem Kunden zwecks Ausführung eines
Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4
marketingboutique erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Vertriebsunterstützung,
Eventmanagement und Marketing.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen marketingboutique , das vom Kunden beauftragte Projekt um
die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen marketingboutique resultiert daraus nicht. Dies gilt
auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und / oder Ereignisse nicht eingehalten
werden können und / oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1
Der Kunde erwirbt das Produkt, mit der vollständigen Zahlung gehen damit vollständige
Nutzungsrechte auf ihn über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch
nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei
marketingboutique.
4. Vergütung
4.1
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt
innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht marketingboutique ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in
Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht
zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann
marketingboutique dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in
Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form
vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der marketingboutique verfügbar
sein. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden
und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden
marketingboutique alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und marketingboutique wird von
jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.3
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet
marketingboutique ab vier bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 25%, ab zwei Wochen vor
Beginn des Auftrags 50%.
4.4
Alle in den Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden
Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der
Nachhonorierung. Drei Korrekturen sind beinhaltet, ab der vierten Korrektur muß nachberechnet
werden.
6. Geheimhaltungspflicht der marketingboutique
6.1
marketingboutique ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden
erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch
von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Wiese zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1
Der Kunde stellt marketingboutique alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und
Unterlagen unentgeltlich und termingerecht zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von
marketingboutique sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Einarbeitung des
jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden
zurückgegeben.
8. Gewährleistung und Haftung der marketingboutique
8.1
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch marketingboutique erarbeiteten und durchgeführten
Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und
Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen
Werberechtsgesetze verstoßen. Marketingboutique ist jedoch verpflichtet auf rechtliche Risiken
hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt marketingboutique
von Ansprüchen Dritter frei, wenn marketingboutique auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen
mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch marketingboutique beim Kunden hat
unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet marketingboutique für
eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders
sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit marketingboutique
die Kosten hierfür der Kunde.
8.2
marketingboutique haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen
Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Marketingboutique haftet auch nicht für
die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und
Entwürfe.
8.3
marketingboutique haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der marketingboutique wird in der Höhe beschränkt auf
den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für marketingboutique ergibt. Die Haftung
der marketingboutique für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven
Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der
marketingboutique nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen
Pflichten ergibt.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie
beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von marketingboutique verauslagt,
so verpflichtet sich der Kunde, diese an marketingboutique gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann
auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10. Leistungen Dritter
10.1
Von marketingboutique eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen der marketingboutique. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der
Auftragsdurchführung von marketingboutique eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den
Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von marketingboutique weder
unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der
Auftragsbearbeitung auf Seiten von marketingboutique angefertigt werden, verbleiben bei
marketingboutique. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert
werden. marketingboutique schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte
Leistung, nicht jedoch, die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen,
Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Mediaplanung und Mediadurchführung
12.1
Beauftragte Projekte im Bereich Mediaplanung besorgt marketingboutique nach bestem Wissen und
Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen
Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet marketingboutique dem Kunden
durch diese Leistungen nicht.
12.2
Bei umfangreichen Medialeistungen ist marketingboutique nach Absprache berechtigt, einen
bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den
entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle
Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet
marketingboutique nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte
Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit
einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung
bedarf der Schriftform.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meppen.
14.3
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im
Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am
Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der
Regelung bekannt gewesen wäre.
Meppen, den 01.02.2012